Spezialisten für
Praxiskauf, Gründung von Gemeinschaftspraxen, MVZ und anderen Kooperationen, Vertragsarztrecht, Haftungs- und Berufsrecht oder rechtliche Fragen beim Betrieb von Krankenhäusern: Sie profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung, unserem Blick für das Wesentliche sowie von unserem umfangreichen Netzwerk.
In zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen informieren wir über die neuesten Entwicklungen im Gesundheitswesen.
Wir sind für Sie da – kompetent, zielgerichtet und engagiert.
Unsere Kompetenzen
Das ärztliche Vertragsarzt- und Berufsrecht erfordert medizinrechtliche Spezialkenntnisse und ein profundes Wissen um Zusammenhänge und Abläufe von Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern, Krankenkassen und Sozialgerichten.
Wir beraten und unterstützen Sie bei
- Vertragsarztzulassung bzw. bei Praxisgründung und -einstieg,
- der Errichtung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und anderen Kooperationen,
- der Eingehung von Jobsharing-Modellen,
- Verkauf und Abgabe von Arztpraxen,
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
- Zulassungs- und Approbationsproblemen,
- Fragen zum ärztlichen Werberecht oder
- Fragen im Rahmen der Ermächtigung von Klinikärzten
Neben der immer wichtiger werdenden strategischen Beratung stehen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit:
- Fragen der Krankenhausplanung,
- die Anbindung von niedergelassenen Ärzten und Zuweisern
an Kliniken, - die Planung und Gründung von Medizinischen Versorgungszentren,
- die Zusammenführung von Kliniken und Klinikteilbereichen,
- der Aufbau von klinisch-ambulanten Kompetenzzentren,
- Fragen im Rahmen der Ermächtigung von Klinikärzten oder
- arbeitsrechliche Fragestellungen (Chefarztverträge, Teilzeitmodelle usw.).
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren, Zivilprozesse sowie Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern führen zu einer zunehmenden „Verrechtlichung“ ärztlichen Handelns. Die professionelle anwaltliche Vertretung in Strafverfahren, Arzthaftungsprozessen und Schiedsverfahren erfordert neben einer langjährigen medizinrechtlichen Erfahrung in erster Linie ein hohes Maß an Kenntnissen für wissenschaftliche Zusammenhänge. Durch die Doppelqualifikation unseres Seniorpartners als Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht gelingt es, Sachverhalte aufzuklären und das Verständnis zwischen ärztlichem Handeln und rechtlichen Zwängen im Interesse unserer Mandanten herzustellen und zu artikulieren.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Leistungserbringer, welche zum Wohlergehen der Patienten tätig werden.
Wir unterstützen und beraten bei allen rechtlichen Fragestellungen
- PhysiotherapeutInnen
- PsychotherapeutInnen
- HeilpraktikerInnen
- LogopädInnen
- alle weiteren Heilhilfsberufe