Am Puls der Zeit
Jahrelange Prozessbegleitung bis zu obersten Entscheidungsgremien erlauben uns, erfolgreiche individuelle Lösungen anzubieten. Wir vertreten im Streitfall die Interessen unserer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Bei fachüberschreitenden Problemstellungen greifen wir auch auf die Expertise unserer hochkompetenten langjährigen Kooperationspartner zurück.
Das ärztliche Vertragsarztrecht erfordert medizinrechtliche Spezialkenntnisse und ein profundes Wissen um Zusammenhänge und Abläufe von Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Sozialgerichten.
Wir beraten und unterstützen Sie bei
- Vertragsarztzulassung
- Praxisgründung und Praxiseinstieg
- Errichtung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und anderen Kooperationen
- Jobsharing Modellen
- Verkauf und Abgabe von Arztpraxen
- Anstellung von Ärzten
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Zulassungsproblemen
- Disziplinarverfahren
- Ermächtigungen von Klinikärzten
Bei unserer strategischen Beratung liegt der Fokus auf:
- Fragen der Krankenhausplanung
- Anbindung von niedergelassenen Ärzten/Praxen an Kliniken
- Planung und Gründung von MVZ
- Fusion von Kliniken und Klinikbereichen
- Ermächtigung von Klinikärzten
- MD-Prüfungen
- Arbeitsrecht (Chefarztverträge, Teilzeitmodelle usw.)
- Geltendmachung von Wahlleistungen
- Gründung und Ausgründung von Privatkliniken
Der Praxiskauf oder Praxiseinstieg ist eine der wesentlichen Entscheidungen des Lebens. Eine ebenso schwere Entscheidung ist es, die Praxis zu verkaufen. Wir bieten
- juristische, wirtschaftliche und strategische Beratung
- Analyse des Standorts hinsichtlich der Entwicklung und des wirtschaftlichen Potentials
- Einordnung des Kaufpreises
- Verhandlung von Kaufpreis und Bedingungen
- Erstellung und Prüfung von Verträgen
- Zulassungsrechtliche Umsetzung
- Verhandlung und Prüfung von Praxismietverträgen
Von der Idee bis zur Umsetzung: Ein großer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung und Entwicklung von Kooperationen.
- MVZ
- Gemeinschaftspraxis
- Praxisgemeinschaft
- Kooperationen zwischen Ärzten/Praxen und Kliniken
- Belegarzt
- Konsiliararzt und Honorararzt
Die professionelle anwaltliche Vertretung in Arzthaftungsprozessen und Schiedsverfahren erfordert neben einer langjährigen medizinrechtlichen Erfahrung ein hohes Maß an medizinischen Kenntnissen. Durch die Doppelqualifikation unseres Seniorpartners als Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht gelingt es, Sachverhalte aufzuklären und das Verständnis zwischen ärztlichem Handeln und rechtlichen Zwängen im Interesse unserer Mandanten herzustellen und zu artikulieren.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren, Zivilprozesse sowie Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern führen zu einer zunehmenden „Verrechtlichung“ ärztlichen Handelns. Die professionelle anwaltliche Vertretung in Strafverfahren, Arzthaftungsprozessen und Schiedsverfahren erfordert neben einer langjährigen medizinrechtlichen Erfahrung in erster Linie ein hohes Maß an Kenntnissen für wissenschaftliche Zusammenhänge. Durch die Doppelqualifikation unseres Seniorpartners als Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht gelingt es, Sachverhalte aufzuklären und das Verständnis zwischen ärztlichem Handeln und rechtlichen Zwängen im Interesse unserer Mandanten herzustellen und zu artikulieren.
In Kliniken und Praxen spielt das Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. In Praxen bestehen Arbeitsverhältnisse beispielsweise mit Ärzten und mit Fachpersonal. In Kliniken ist das Spektrum der angestellten Mitarbeiter groß.
Unser arbeitsrechtlicher Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Verhandlung sowie der Auseinandersetzung von Verträgen mit
- leitenden Ärzten
- Chefärzten
- Vertragsärzten mit Kliniken
- nichtärztlichem Personal
Im ärztlichen Berufsrecht verfügen wir neben medizinrechtlichen Spezialkenntnissen über profundes Wissen um Zusammenhänge und Abläufe von Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern und Verwaltungsgerichten.
Wir beraten und unterstützen Sie bei
- Erteilung und Erhalt der Approbation
- Entziehung der Approbation
- Fort- und Weiterbildung
- Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnung
- Weiterbildungsbefugnis
- Fragen zum ärztlichen Werberecht
Chefarztverträge unterscheiden sich von üblichen Arbeitsverträgen und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung.. Sie unterliegen beispielsweise nicht dem Tarifrecht. Die Möglichkeiten der Ausgestaltung finanzieller Regelungen sind mannigfaltig.
Wir unterstützen Kliniken und Chefärzte bei
- Vertragsgestaltung
- Verhandlung variabler Vergütungen, Wahlleistungen und Zielvereinbarungen
- Vertragsauslegung
- Geltendmachung von Wahlleistungen
- Auseinandersetzung
Im zahnärztlichen Bereich gewinnen Kooperationen zunehmend an Bedeutung. Einzelpraxen entwickeln sich zu Gemeinschaftspraxen und MVZ.
Wir betreuen Zahnärzte umfassend bei der Verwirklichung von zukunftsweisenden Projekten.
Alle unsere Kompetenzen finden gewinnbringende Anwendung für Zahnärzte.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Leistungserbringer, welche zum Wohlergehen der Patienten tätig werden.
Wir unterstützen und beraten bei allen rechtlichen Fragestellungen
- Physiotherapie
- Heilpraktiker
- Logopädie
- alle weiteren Heilhilfsberufe
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für sämtliche juristischen Fragen, die im Leben eines Arztes auftreten können.
Dies könnten beispielsweise sein
- Schwierigkeiten mit nichtärztlichem Personal
- fehlende Zahlungsmoral von Patienten
- Praxismietvertrag
- GOÄ-Abrechnungsberatung