Dr. med. Dr. iur. Reinhold Altendorfer
Andrea Pucknus |
Springer Medizin, hautnah dermatologie, März 2015, Jg. 31, Nr. 2, Mrz 2015

Ärztliche Leistungen gegen Vorkasse

Was bei Juristen üblich ist, kann Ärzten nicht verwehrt sein. Bereits im alten Rom hielten sich Juristen an die Weisheit: "Ohne Schuss kein Jus". Auch heute noch ist es üblich, dass Rechtsanwälte einen Honorarvorschuss verlangen. Kein Mandant käme auf die Idee, einen Juristen deshalb als ruchlos oder nicht integer zu bezeichnen. Verlangen hingegen Ärzte von Privatpatienten einen Vorschuss, wird dies häufig sogar als "berufsunwürdiges Verhalten" angeprangert.