Dr. med. Dr. iur. Reinhold Altendorfer
Philipp Pürner |
Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH Melsungen, Pflege- & Krankenhausrecht 2/16, Apr 2016

Belegärztliche Sonderzulassung trotz Zulassungsbeschränkungen

Belegärztliche Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten haben für beide Seiten Vorteile: Die Die Krankenhäuser können durch die Nutzung besonderer Kenntnisse niedergelassener Ärzte ihr Leistungsspektrum erweitern und den Ärzten bitte sich ein weiteres auch finanziell attraktives Betätigungsfeld. Unter den Voraussetzungen des § 103 Abs. 7 SGB V ist die Kooperation als Sonderzulassung möglich.