Prof. Dr. Dr. Reinhold Altendorfer
Philipp Pürner |
Dermaforum, Verlag Kirchheim + Co. GmbH, Ausgabe Nr. 9, 23. Jg., Sep 2019

Bereitschaftsdienst nicht verpflichtend

Ermächtigte Krankenhausärzte sind nicht verpflichtet, am ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilzunehmen. Nach Auffassung des 6. Senats des Bundessozialgerichts besteht diese Verpflichtung auch weiterhin nicht.