Dr. med. Dr. iur. Reinhold Altendorfer
Dr. jur. Tobias Weimer |
Dr. jur. Tobias Weimer |
Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH Melsungen, Pflege- & Krankenhausrecht 2/05, S. 41 ff., Juni 2005
Die Wahlleistungsvereinbarung
Auch Krankenhauspatienten begehren zunehmend über den Rahmen des "normalen" Krankenhausaufnahmevertrags hinausgehende ärztliche, pflegerische oder sonstige Leistungen. Es muss also zwischen "allgemeinen Krankenhausleistungen" und den sogenannten "Wahlleistungen" unterschieden werden.