Prof. Dr. iur. Dr. med. Reinhold Altendorfer
Philipp Pürner |
Philipp Pürner |
Münchner Ärztliche Anzeigen, 108. Jg., 02/2019, S. 7 f., Jan. 2019
Höchstpersönliche Leistungserbringung: Gilt auch für Vertrags- und Chefärzte
Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung gilt auch für Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte. Bedauerlicherweise wird dieses Gebot in der Ärzteschaft nicht immer ernst genommen. Eine nicht rechtmäßige Abrechnung kann jedoch gravierende Folgen nach sich ziehen.