Prof. Dr. iur. Dr. med. Reinhold Altendorfer
Philipp Pürner |
Münchner Ärztliche Anzeigen, 108. Jg., 02/2019, S. 7 f., Jan 2019

Höchstpersönliche Leistungserbringung: Gilt auch für Vertrags- und Chefärzte

Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung gilt auch für Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte. Bedauerlicherweise wird dieses Gebot in der Ärzteschaft nicht immer ernst genommen. Eine nicht rechtmäßige Abrechnung kann jedoch gravierende Folgen nach sich ziehen.