Dr. med. Dr. iur. Reinhold Altendorfer Martin Unterholzner |
Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH Melsungen, Pflege- & Krankenhausrecht 1/17, S. 18 ff., Jan 2017
Niedergelassener Arzt in Krankenhaus: Auslegung der §§ 299a und 299B StGB
Die Zahl der in deutschen Krankenhäusern tätigen Honorarärzte dürfte in einem soliden vierstelligen Bereich liegen. Findet in diesem Zusammenhang ein Leistungsaustausch statt, kann die Situation prekär werden. § 31 I MBO-Ä verbietet seit vielen Jahren die "Zuweisung gegen Entgelt" und im Vertragsarztrecht hat der Gesetzgeber mit § 73 VII SGB V eine Parallelvorschrift geschaffen. Mit dem am 04. Juni 2016 geschaffenen "Antikorruptionsgesetz" wurde nun jedoch eine strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit gemäß §§ 299a ff. StGB geschaffen.
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