Dr. med. Dr. iur. Reinhold Altendorfer |
Münchner Ärztliche Anzeigen, Heft 8, S. 15 ff., Apr 2005

Patientenverfügungen: Die Verantwortung des Arztes bleibt

Ist der mutmaßliche Wille des Patienten nicht anhand entwickelter Kriterien zu ermitteln, so ist der Arzt angehalten, sich im Zweifel für die medizinsch vertretbare Lebenserhaltung zu entscheiden.