Unsere Kompetenzen – Vertragsarztrecht & Berufsrecht
Das ärztliche Vertragsarzt- und Berufsrecht erfordert medizinrechtliche Spezialkenntnisse und ein profundes Wissen um Zusammenhänge und Abläufe von Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern, Krankenkassen und Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht.
Vor allem im Vertragsarztwesen vollzogen sich in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen. Die ärztliche Berufsausübung wurde flexibler. Das Zulassungsrecht hingegen wurde hochkomplex.
Selbst die Kassenärztlichen Vereinigungen empfehlen nun, sich in Zulassungsverfahren von erfahrenen Medizinjuristen begleiten zu lassen.
In Deutschland besteht das System der Zulassungsbeschränkungen. Fachärzte können nur dann zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden, wenn hierfür ein Vertragsarztsitz zur Verfügung steht.
Vertragsarztsitze erhält man in der Regel durch Praxiskauf, Jobsharing, Sonderbedarfs- oder Belegarztzulassung. Häufig bewerben sich mehrere Ärzte um einen Sitz.
Wir unterstützen Sie nicht nur beim Erwerb einer Zulassung, sondern begleiten Sie auch im komplizierten Zulassungsverfahren, welches zahlreiche Fallstricke aufweist.
In Deutschland sind rund 90 % aller Patienten gesetzlich krankenversichert. Die Zulassung zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten stellt den Zugang zu dieser Patientenklientel dar.
Die Entziehung der Vertragsarztzulassung geht nahezu immer mit dem Verlust der wirtschaftliche Existenz einher.
Bereits bei Einleitung eines Zulassungsentziehungsverfahrens sollte Beistand durch einen Spezialisten gesucht werden.
Die Approbation ist zwingende Voraussetzung jeglichen ärztlichen Handelns.
Die Entziehung der Approbation durch die jeweils zuständige Regierungsbehörde versetzt den Arzt zurück in den Status des Abiturienten. Er darf sich nicht einmal mehr Arzt nennen.
Welche Tätigkeit kann der Betroffene dann noch ausüben und wann erlangt er die Approbation wieder?
Entsprechend wichtig ist es, sich im Approbationsentziehungsverfahren auf die einschlägige Erfahrung des Rechtsanwalts verlassen zu können.
Wer kennt nicht die Situation: Vertragsärzte lassen ihren Patienten Leistungen angedeihen, die sie am Schluss aufgrund von Überschreitung des Budgets aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Die Verteidigung bei Regressen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfordert neben juristischen Kenntnissen vor allem das grundlegende medizinische Verständnis des EBM.
Noch mehr gilt dies für Plausibilitätsprüfungen, die nicht selten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren münden.
Verstößt ein Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen vertragsärztliche Pflichten, so kann diese Disziplinarmaßnahmen aussprechen. Zu den Pflichtverstößen können schon unwirtschaftliche Behandlungen und Verordnungen zählen.
Je nach Schwere der Pflichtverletzung drohen Sanktionen von der Verwarnung bis zum Ruhen der Zulassung für die Dauer von bis zu zwei Jahren.
Ein Auftreten des Arztes vor dem Disziplinarausschuss ohne geeigneten Rechtsanwalt ist nicht zu empfehlen.
Sie suchen Unterstützung im Bereich Vertragsarztrecht und Berufsrecht? Kontaktieren Sie uns!
Prof. Dr. Dr. Altendorfer steht Ihnen mit langjähriger Expertise zur Verfügung.

Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hochschullehrer
Unser Seniorpartner Herr Prof. Dr. iur. Dr. med. Reinhold Altendorfer ist mit seiner Doppelqualifikation als Arzt und Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Vertragsarztrechts und Berufsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner.